Setzen Sie Zeichen. Werden Sie Stifter/-in!
Sie möchten dazu beitragen, dass
- sich junge Menschen engagieren und Verantwortung übernehmen?
- Schüler, Azubis und Studierende ganzheitlich gebildete Persönlichkeiten werden?
Ihr Geld kann Gutes tun!
Sowohl als Institution als auch als Privatperson können Sie sich mit einer Zustiftung beteiligen. Ab einem Betrag von 50.000 Euro haben Sie auch die Möglichkeit, unter dem Dach des Stifterverbunds eine eigene Namensstiftung zu gründen. Mit Ihrer Zustiftung unterstützen Sie die Agentur mehrwert direkt und effektiv. Denn alle Stiftungsertärge fließen ausschließlich der Agentur zu.
Stiften zahlt sich langfristig aus
Unternehmen spüren, dass neben der fachlichen und der methodischen Qualifikation soziale und personale Kompetenzen der Mitarbeitenden immer wichtiger werden. Um nachhaltig und erfolgreich wirtschaften zu können, brauchen sie nicht nur die dauerhafte Zufriedenheit von Mitarbeitenden und Kunden, sondern auch eine stabile und funktionierende Zivilgesellschaft. Mit der Beteiligung am Stifterverbund tragen sie aktiv dazu bei, diese Kriterien von Nachhaltigkeit und Erfolg zu erfüllen
Privatpersonen können mit ihrem Engagement ein besonderes Zeichen setzen, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, und so die Gesellschaft dauerhaft mitzugestalten. Dies können sie beispielsweise auch in Form eines Vermächtnisses oder eines Erbes tun und somit dafür sorgen, dass über ihren Tod hinaus soziales Lernen und soziales Tun gefördert wird.
Gutes tun und zugleich Steuern sparen. Das Engagement für einen "guten Zweck" kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Das Gesetz sieht beachtliche Abzugsmöglichkeiten bei Zuwendungen (Spenden, Zustiftungen) an Stiftungen vor. Spenden können bis zur 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben steuermindern geltend gemacht werden. Zustiftungen können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist zu dem oben erwähnten Spendenabzug möglich.
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